Nicht alles was glänzt, ist auch sauber. Von der GUA mbH erhalten Sie Bioindikatoren, mit denen Sie die Wirksamkeit Ihres Sterilisationsgerätes zuverlässig überprüfen können.
Um eine Übertragung von Krankheitserregern wie HIV und Virushepatitis B zu verhindern, müssen insbesondere mehrfach verwendbare Geräte, Werkzeuge und Gegenstände, die zum Durchdringen der Haut oder Schleimhaut bestimmt sind, sorgfältig gereinigt und sterilisiert werden. Neben dem richtigen Sterilisationsverfahren (Dampf- oder Heißluftsterilisation) setzt die erfolgreiche Sterilisation von Instrumenten ein einwandfreies Sterilisationsgerät voraus. Wie wirksam Ihr Sterilisationsgerät arbeitet, können Sie mit adäquaten Sporenstreifen von der GUA mbH einfach und sicher nachweisen.
Sterilisationsgeräte sind laut Infektionsschutzgesetz regelmäßig, das heißt nach 400 Chargen, jedoch mindestens halbjährlich mittels Bioindikatoren auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Die Nachweise der Überprüfung müssen aufbewahrt und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden. Nach der Hygiene-Verordnung gelten diese gesetzlichen Bestimmungen u.a. für folgende Berufsgruppen und -zweige: Maniküre, Pediküre, Kosmetik- und Schönheitssalons, Piercingstudios, Friseure, Tätowierer und Heilpraktiker.