Betreiber von Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 l Inhalt oder Warmwasserrohrleitungen mit mehr als 3 Litern Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle müssen die Anlage einmal jährlich auf Legionellen untersuchen lassen. Besitzer von Mehrfamilienhäusern sind in der Pflicht.
Was ist der Hintergrund?
Legionellen sind Bakterien, die sich bei 25-50°C vermehren und bei den in Warmwasseranlagen vorherrschenden Temperaturen, sowie in den Rohrleitungen beste Bedingungen vorfinden. In Duschen oder Sanitärräumen angekommen können die Legionellen mit dem Wassernebel in die Lunge des Menschen gelangen. Auch Klimaanlagen oder Whirlpools können ein Infektionsrisiko bergen. Für den gesunden Menschen stellen Legionellen im Allgemeinen kaum eine Gefahr dar. Besonders Personen mit geschwächtem Immunsystem wie Kleinkinder, Kranke und ältere Menschen können durch Legionellen infiziert werden und grippeähnliche Symptome wie Gliederschmerzen und Fieber (Pontiac-Fieber) bis hin zur schweren Lungenentzündung erleiden. Legionella pneumophila der Serogruppe 1 ist für die oft tödlich verlaufende Legionärskrankheit verantwortlich.
Vor Allem in stehendem Wasser fühlen sich Legionellen besonders wohl. Da sie oberhalb von 60°C innerhalb geringer Zeit und bei 70°C sehr schnell absterben, müssen Warmwasserinstallationen bei Temperaturen von mindestens 60°C betrieben werden, die Rücklauftemperatur darf um nicht mehr als 5°C niedriger sein. Zur Kontrolle, ob die Warmwasserinstallationen einwandfrei und den Vorschriften entsprechend betrieben werden, schreibt die Trinkwasserverordnung bei größeren Warmwassererwärmungsanlagen eine mindestens einmal jährlich durchzuführende Überprüfung auf Legionellen vor. Dies dient gleichzeitig zur Prävention der Legionelleninfektion. Wurde der Toleranzbereich von 100 Kolonien bildenden Einheiten pro 100 ml (100 KBE/100ml; technischer Maßnahmewert) überschritten, ist ein Eingreifen erforderlich, d.h. die Anlage muss evtl. baulich überprüft und saniert werden. Je nach dem Grad der Verunreinigung ist dies innerhalb eines Jahres durchzuführen (bis zu 1000 KBE/100 ml), bei stärkerer Verunreinigung bis zu 10.000 KBE/100 ml muss kurzfristig saniert werden, bei noch stärkerem Legionellenbefall wird die Nutzung der Anlage meist eingeschränkt (Duschverbot) oder gänzlich verboten.
Das Zuwiderhandeln gegen die Pflicht der Untersuchung auf Legionellen oder die Durchführung der damit verbundenen technischen Maßnahmen kann als Ordnungswidrigkeit bis hin zur Straftat geahndet werden.